Die Ordensleitung
Ein paar Erklärungen dazu, wie unsere Ordensleitung funktioniert :
Die Generalpriorin: Sr. Claire de Jésus SALVAIGE DE LAMARGE

Sie wurde im März 2018 gewählt. Die Generalpriorin ist die höchste Oberin des Institutes. Sie wird vom Generalkapitel für einen Zeitraum von 6 Jahren gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Kongregation der Apostolischen Schwestern vom Heiligen Johannes in Treue zu ihrem Charisma und in Gemeinschaft mit der Kirche zu leiten.
Die Generalpriorin regiert mit Hilfe eines Rates, der aus der Studienmeisterin und fünf weiteren Mitgliedern besteht.
Das Generalkapitel ist eine Versammlung von ungefähr 30 Mitgliedern, die die Schwestern aus ihrer Mitte wählen. Es findet alle drei Jahre statt und behandelt die wichtigsten Angelegenheiten der Gemeinschaft, verfasst die Konstitutionen und wählt die obersten Autoritäten. Dem Generalkapitel gehen die Regionalkapitel voraus; diese versammeln die Schwestern einer Region um die Generalpriorin.
In jedem Priorat wählen die Schwestern, die bereits ihre ewigen Gelübde abgelegt haben, ihre Priorin für ein Mandat von drei Jahren. Ein Priorat besteht normalerweise aus fünf bis acht Schwestern, davon mindestens vier mit ewiger Profess.
Die Studienmeisterin: Sr. Catherine Marie POIREY

Sie wurde im März 2018 gewählt. Die Studienmeisterin ist für die philosophische und theologische Ausbildung der Schwestern verantwortlich, und zwar nicht nur zu Beginn, sondern während ihres ganzen Ordenslebens. „Sie achtet darauf, dass die Ausbildung dem kirchlichen Lehramt und insbesondere den Empfehlungen der Kirche für das gottgeweihte Leben treu bleibt. “ (Aus den Konstitutionen)
Sie wird für drei Jahre vom Generalkapitel gewählt.
Die Ratsmitglieder
Die Ratsmitglieder werden für drei Jahre vom Generalkapitel gewählt. Sie unterstützen die Generalpriorin und vertreten sie in den Prioraten der Regionen, die ihnen anvertraut sind.

Der Rat der weltlichen Angelegenheiten
Die Generalpriorin ernennt Laien – Freunde der Gemeinschaft –, die zur Verwaltung der zeitlichen Güter der Kongregation beitragen. Sie bringen ihre je eigene Kompetenz ein, insbesondere im rechtlichen, finanziellen, steuerlichen und sozialen Bereich. (Anmerkung: im Allgemeinen ist die Kongregation bewusst nicht Eigentümerin der Gebäude ihrer Priorate.)